Einleitung
Mehr Brutto klingt erstmal gut. Ein Dienstwagen auch. Wirklich spannend wird es aber erst, wenn du nicht auf das Bauchgefühl hörst, sondern auf die Abrechnung.
Denn steuerlich sind das zwei komplett unterschiedliche Welten.
Die Gehaltserhöhung läuft voll durch Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Dienstwagen wird in vielen Fällen nur über den geldwerten Vorteil versteuert. Und genau deshalb kann ein Auto am Ende deutlich attraktiver sein als derselbe Betrag in bar, vor allem dann, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug privat sowieso brauchen würde. Grundlage dafür sind 2026 weiterhin die bekannten Dienstwagenregeln mit 1 Prozent vom Listenpreis pro Monat für Privatfahrten und zusätzlich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für bestimmte E-Autos gelten günstigere Bewertungsregeln.
So funktioniert die Gehaltserhöhung in der Praxis
Eine Gehaltserhöhung ist steuerlich der einfachste Fall. Sie erhöht den laufenden Arbeitslohn. Damit steigen in der Regel gleichzeitig Lohnsteuer, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, solange die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind. 2026 gelten dabei unter anderem diese Größen: 14,6 Prozent allgemeiner GKV-Beitrag, durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung plus 0,6 Prozent Zuschlag für Kinderlose, 18,6 Prozent Rentenversicherung und 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Heißt übersetzt: Von 1.000 Euro mehr Brutto bleibt fast nie 1.000 Euro mehr Netto übrig. Oft nicht einmal die Hälfte
So funktioniert der Dienstwagen steuerlich
Beim Dienstwagen bekommt der Mitarbeiter kein zusätzliches Gehalt ausgezahlt, sondern einen Nutzungsvorteil. Dieser Vorteil wird versteuert. Bei der pauschalen Methode läuft das meist so:
- 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat für die private Nutzung
- plus 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat für den Arbeitsweg
Bei E-Autos kann sich die Bemessungsgrundlage stark reduzieren. Für reine Elektrofahrzeuge wurde der begünstigte Bruttolistenpreis laut BMF inzwischen auf 100.000 Euro angehoben. Außerdem zeigen die amtlichen Lohnsteuerhinweise weiter, dass bei begünstigten E-Fahrzeugen der Listenpreis nur zu einem Viertel anzusetzen ist. Bei bestimmten Plug-in-Hybriden gilt regelmäßig der Halbierungsansatz, allerdings nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechenbeispiel 1: 1.000 Euro Gehaltserhöhung
Jetzt wird es konkret.
Wir rechnen mit einem typischen Beispiel, bewusst vereinfacht:
- ledig
- Steuerklasse I
- keine Kirchensteuer
- kinderlos
- gesetzlich versichert
- Arbeitsort nicht in Sachsen
- bisheriges Bruttogehalt: 4.500 Euro pro Monat
Für die Lohnsteuer 2026 gilt der amtliche Einkommensteuertarif mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Das BMF weist selbst darauf hin, dass sein Rechner kein vollständiger Brutto-Netto-Rechner ist. Für die Netto-Wirkung kombiniere ich deshalb den amtlichen Tarif mit den offiziellen Sozialversicherungswerten 2026. Das ist eine belastbare Näherung, aber keine individuelle Lohnabrechnung.
Ergebnis:
Bei 1.000 Euro mehr Brutto pro Monat steigt das Netto in diesem Modell nur um rund 519 Euro pro Monat.
Für den Arbeitgeber ist die Sache noch teurer:
1.000 Euro mehr Brutto kosten nicht nur 1.000 Euro. Solange die Sozialversicherungsgrenzen noch nicht gerissen sind, kommen noch die Arbeitgeberanteile dazu. In diesem Beispiel landet der Arbeitgeber bei rund 1.211,50 Euro Gesamtkosten pro Monat. Die reine Gehaltserhöhung fühlt sich also auf dem Papier groß an, auf dem Konto aber deutlich kleiner.
Rechenbeispiel 3: Dienstwagen als E-Auto
Jetzt dieselbe Rechnung mit einem reinen E-Auto und gleichem Listenpreis von 45.000 Euro.
Weil der Listenpreis bei begünstigten E-Autos nur zu einem Viertel angesetzt wird, reduziert sich auch der steuerliche Monatswert drastisch:
- 112,50 Euro für die Privatnutzung
- 67,50 Euro für den Arbeitsweg
- zusammen 180 Euro pro Monat
In unserem Modell beträgt die zusätzliche monatliche Netto-Belastung dann nur noch rund 85 Euro.
Genau hier wird der Abstand brutal deutlich:
Während 1.000 Euro mehr Brutto ungefähr 519 Euro Netto bringen, kostet das E-Auto den Mitarbeiter in diesem Beispiel nur rund 85 Euro Netto-Belastung pro Monat. Steuerlich ist das regelmäßig der stärkere Deal, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll einkaufen oder leasen kann.
Wann die Gehaltserhöhung besser ist
Trotzdem gewinnt nicht immer der Dienstwagen.
Die Gehaltserhöhung ist oft die bessere Wahl, wenn:
- der Mitarbeiter gar kein Auto braucht
- der Arbeitsweg sehr lang ist und der 0,03-Prozent-Aufschlag den Vorteil hochzieht
- privat bereits ein günstiges oder abbezahltes Fahrzeug vorhanden ist
- der Mitarbeiter lieber frei verfügbares Netto statt eines zweckgebundenen Benefits will
- das Unternehmen den Wagen nur zu hohen Gesamtkosten beschaffen kann
Dann kann mehr Gehalt die sauberere Lösung sein, auch wenn steuerlich mehr verloren geht.
Wann der Dienstwagen klar vorne liegt
Der Dienstwagen ist oft besser, wenn:
- der Mitarbeiter das Auto privat wirklich nutzt
- der Arbeitgeber günstige Leasing- oder Flottenkonditionen hat
- ein E-Auto eingesetzt wird
- der Mitarbeiter keinen großen Wert auf sofort frei verfügbares Gehalt legt
- der Benefit auch im Recruiting wirken soll
Gerade für Arbeitgeber ist das spannend: Ein gut gewählter Dienstwagen kann sich für Mitarbeiter wertiger anfühlen als eine Gehaltserhöhung, obwohl die steuerliche Belastung niedriger ist.
Ein oft übersehener Hebel: Zuzahlungen des Mitarbeiters
Wichtig ist auch: Zahlt der Mitarbeiter nach Vereinbarung selbst mit, kann das den steuerlichen Vorteil mindern. Die amtlichen Lohnsteuerhinweise nennen ausdrücklich Fälle, in denen ein Nutzungsentgelt oder selbst getragene Treibstoffkosten relevant sein können. Das kann die Rechnung im Einzelfall noch einmal deutlich verschieben.
Das Fazit
Wenn du nur die nackte Steuerlogik anschaust, ist die Antwort oft überraschend klar:
Für Arbeitnehmer ist ein Dienstwagen häufig attraktiver als eine Gehaltserhöhung.
Für reine E-Autos ist der Unterschied 2026 oft noch deutlicher.
Aber: Die beste Lösung hängt nie nur vom Steuersatz ab. Entscheidend sind immer auch Arbeitsweg, Listenpreis, Fahrzeugart, privater Nutzungsbedarf, Krankenkasse, Kinderstatus und die Frage, ob der Mitarbeiter lieber Cash oder Benefit will.
Genau deshalb lohnt sich hier keine Standardantwort. Es lohnt sich eine Rechnung.
Du willst wissen, was in deinem konkreten Fall günstiger ist?
Dann rechnen wir es dir sauber durch – für dich als Arbeitnehmer oder für dein Team als Arbeitgeber.
Strubel & Buß, deine Steuerberater in Bensheim, zeigen dir schwarz auf weiß, ob Dienstwagen oder Gehaltserhöhung bei euch wirklich mehr bringt.


