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Dieser Honorar-Rechner stellt einen Auszug aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) dar und ist nicht abschließend. Der Rechner dient nur dem Abschätzen der Steuerberatervergütung. Die Vergütung kann im Einzelfall abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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Steuererklärungen
16 Leistungen
Jahresabschlüsse
9 Leistungen
Buchhaltung
2 Leistungen
Beratung
1 Leistung
Welche Leistung in „Steuererklärungen"?
Einkommensteuererklärung
Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung einzelner Einkünfte.
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Erklärung zur Feststellung
Bei Personengesellschaften, Erbengemeinschaften oder Beteiligungen — wenn deine Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt werden müssen.
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV
Körperschaftsteuererklärung
Für die Körperschaftsteuer deiner GmbH, AG, UG oder anderen Kapitalgesellschaft.
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV
Mindeststeuererklärung
Für die Mindeststeuer-Erklärung im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen (Pillar Two).
§ 24 Abs. 1 Nr. 4 StBVV
Gewerbesteuererklärung
Für die Gewerbesteuer deines Gewerbebetriebs.
§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV
Gewerbesteuer-Zerlegungserklärung
Bei mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden: Erklärung zur Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags.
§ 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer ans Finanzamt.
§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Die jährliche Umsatzsteuererklärung als Zusammenfassung deiner Voranmeldungen.
§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV
Vermögensteuererklärung
Vermögensteuererklärung — in der Praxis nur in seltenen Sonderfällen relevant. Bitte vorab im Erstgespräch abstimmen.
§ 24 Abs. 1 Nr. 10 StBVV
Feststellungserklärung nach Bewertungsgesetz / ErbStG
Für die gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten oder Betriebsvermögen nach Bewertungsgesetz oder Erbschaftsteuergesetz — z.B. bei Erbschaft oder Schenkung von Immobilien.
§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV
Grundsteuererklärung
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts oder -messbetrags — nach der Grundsteuerreform seit 2025 regelmäßig erforderlich.
§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV
Erbschaftsteuererklärung
Für die Erbschaftsteuer als Erbe — Erklärung des Erwerbs ans Finanzamt mit Wertangaben aller geerbten Vermögensgegenstände.
§ 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV
Schenkungsteuererklärung
Für Schenkungen unter Lebenden — Anzeige und Erklärung der Zuwendung ans Finanzamt mit Bewertung der übertragenen Werte.
§ 24 Abs. 1 Nr. 13 StBVV
Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Anmeldung der Kapitalertragsteuer durch Schuldner der Kapitalerträge — z.B. bei GmbH-Ausschüttungen an Gesellschafter.
§ 24 Abs. 1 Nr. 14 StBVV
Lohnsteuer-Anmeldung
Monatliche oder vierteljährliche Anmeldung der einbehaltenen Lohnsteuer für deine Mitarbeiter ans Finanzamt.
§ 24 Abs. 1 Nr. 15 StBVV
Ermittlung von Überschusseinkünften
Ermittlung von Überschusseinkünften (z.B. Arbeitslohn, Vermietung, sonstige Einkünfte) nach § 27 StBVV.
§ 27 Abs. 1 StBVV
Welche Leistung in „Jahresabschlüsse"?
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe ohne Bilanzierungspflicht.
§ 25 Abs. 1 StBVV
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
Aufstellung eines Jahresabschlusses (Handelsbilanz oder Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung).
§ 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV
Anhang zum Jahresabschluss
Erstellung des Anhangs zum Jahresabschluss — gesetzlich vorgeschrieben für Kapitalgesellschaften und größere Personengesellschaften.
§ 35 Abs. 1 Nr. 1b StBVV
Zwischenabschluss oder vorläufiger Abschluss
Zwischenabschluss zu unterjährigen Stichtagen oder vorläufiger Jahresabschluss — z.B. für Bankgespräche, Gesellschafterwechsel oder Anteilsbewertungen.
§ 35 Abs. 1 Nr. 2 StBVV
Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis
Überleitungsrechnung vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zum steuerlichen Ergebnis — wenn Handels- und Steuerbilanz nicht identisch sind.
§ 35 Abs. 1 Nr. 3a StBVV
Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
Erstellung einer eigenständigen Steuerbilanz, wenn die Handelsbilanz wegen abweichender Wertansätze nicht direkt steuerlich übernommen werden kann.
§ 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV
Eröffnungsbilanz
Aufstellung einer Eröffnungsbilanz — z.B. bei Neugründung eines Unternehmens, beim Wechsel der Gewinnermittlungsart oder nach Insolvenz.
§ 35 Abs. 1 Nr. 4 StBVV
Auseinandersetzungsbilanz
Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz — z.B. bei Ausscheiden eines Gesellschafters, Auflösung einer Personengesellschaft oder Erbauseinandersetzung.
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 StBVV
Schriftlicher Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
Schriftliche Erläuterungen zu Bilanz, GuV oder anderen Abschlussarbeiten — ergänzt eine der Bilanz-Leistungen (Nr. 1a–5) um Kontext und Begründungen. Nur sinnvoll in Kombination mit einer Bilanz-Erstellung.
§ 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV
Welche Leistung in „Buchhaltung"?
Laufende Finanzbuchhaltung (monatlich)
Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege.
§ 33 Abs. 1 StBVV
Lohnbuchhaltung (pro Mitarbeiter/Monat)
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für deine Mitarbeiter inklusive Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt.
§ 34 Abs. 2 StBVV
Welche Leistung in „Beratung"?
Steuerliche Beratung (mündlich/schriftlich)
Steuerliche Beratung außerhalb konkreter Erklärungen — telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch.
§ 21 i.V.m. § 13 StBVV
Deine Honorar-Schätzung
Das ist eine Schätzung nach StBVV. Den genauen Rahmen klären wir im Erstgespräch.